Wohin mit dem Arzneimüll

Altmedikamente dürfen im Ortenaukreis nicht über die Graue Restmülltonne entsorgt werden.

Hintergrund dieser, von anderen Landkreisen abweichenden Regelung ist die Tatsache, dass im Ortenaukreis der Inhalt der Grauen Restmülltonne nicht in Müllverbrennungsanlagen entsorgt, sondern in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Ringsheim behandelt und verwertet wird. Hierbei wird der Abfall nach einer mechanischen Vorbehandlung, bei der Wert- und Störstoffe aussortiert werden, zunächst mit Wasser vermischt und dann einem Gärverfahren zur Biogaserzeugung unterzogen. Bei dieser hoch effizienten Verwertung des Hausmülls könnten Altmedikamente mit Wasser vermischt und deren Inhaltsstoffe darin gelöst werden.

Einmal im Wasser gelöst, können manche Medikamenteninhaltsstoffe in den Kläranlagen nur teilweise oder auch gar nicht aus dem Wasser entfernt werden und so zu Gewässer- und Bodenbelastungen führen. Aus diesem Grund dürfen Altmedikamente auch nicht in den Ausguss oder die Toilette gekippt werden.

Aus Vorsorgegründen ist daher der beste Entsorgungsweg für Altmedikamente die kostenlose Abgabe bei einer der vielen mobilen Problemstoffsammlungen im Ortenaukreis. Bitte achten Sie darauf, dass mit den Altmedikamenten keine spitze und scharfe Gegenstände (z.B. Spritzen, Kanülen) und keine Druckgasbehälter (z. B. Asthmasprays) vermischt werden. Die Asthmasprays können separat bei der Sammlung abgegeben werden.

Apotheken sind rechtlich nicht verpflichtet, Altarzneimittel anzunehmen. Wir sind aber der Meinung, dass wir als Apotheke dazu beitragen können, für eine umweltgerechte und sichere Entsorgung dieser Abfälle zu sorgen.

Manche Medikamente können, wenn Sie noch nicht abgelaufen sind, in der Hausapotheke noch sinnvoll sein. Dann erklären wir Ihnen, wogegen die Medikamente eingesetzt werden und wie sie richtig angewandt werden.

Abgelaufene Medikamente verlieren zwar nicht unbedingt sofort ihre Wirksamkeit. Aber sie verlieren sofort ihren Status als Arzneimittel mit den damit verbundenen rechtlichen Sicherheiten für den Verbraucher. Deswegen haben diese Produkte kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern ein echtes Verfallsdatum. Verfallene Medikamente müssen entsorgt werden!

Falls Sie für die Lagerung zu Hause nicht genug Platz haben, können Sie die Medikamente bei uns in der Apotheke kostenlos abgeben. Dann stellen wir sicher, dass die Abfälle bei uns sicher gelagert werden. Wir bitten Sie, vorher den Umkarton zu entfernen und selber im Altpapier zu entsorgen. Wir dürfen aus Arbeitsschutzgründen auch keine spitzen Gegenstände (Spritzen, Kanülen) annehmen, selbst wenn diese noch original verpackt sind.

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